01Was ist der Verkehrswert?
Der Verkehrswert ist der gesetzlich definierte Begriff für den Preis, der für eine Immobilie unter normalen Marktbedingungen erzielbar wäre. Er ist die Grundlage, nach der auch Gutachterausschüsse und öffentlich bestellte Sachverständige in Deutschland Immobilien bewerten.
In der Praxis werden "Verkehrswert" und "Marktwert" weitgehend synonym verwendet — der Verkehrswert ist lediglich der amtliche Fachbegriff.
02Wann Sie den Verkehrswert brauchen
- Verkauf: um einen realistischen Angebotspreis festzulegen.
- Erbschaft: zur Aufteilung unter Erben oder zur Berechnung der Erbschaftssteuer.
- Scheidung: zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs.
- Finanzierung: als Orientierung für Bank-Beleihungswertgespräche.
- Allgemeine Orientierung: um die eigene Einschätzung mit aktuellen Marktdaten abzugleichen.
03Wie unser Rechner den Verkehrswert annähert
Unser Rechner kombiniert vier Verfahren nach ImmoWertV zu einer Gesamtwertindikation: das Sachwertverfahren (Herstellungskosten und Bodenwert), das Vergleichswertverfahren (tatsächliche Vergleichspreise), das Ertragswertverfahren (bei vermieteten Objekten) und ein hedonisches Modell, das den statistischen Einfluss einzelner Merkmale schätzt. Die Gewichtung unterscheidet sich je nach Objekttyp — bei Häusern dient meist das Sachwertverfahren als Anker, bei Eigentumswohnungen meist das Vergleichswertverfahren.
Die vollständige Methodik mit allen vier Verfahren, Datenquellen und Kalibrierung erklären wir transparent auf unserer Methodik-Seite.
04Wann Sie stattdessen ein amtliches Gutachten brauchen
Unsere automatisierte Wertindikation ist eine fundierte, kostenlose Annäherung an den Verkehrswert. Für rechtlich bindende Zwecke reicht sie jedoch nicht aus:
- Gerichtliche Verfahren und Erbauseinandersetzungen
- Scheidungsverfahren mit Zugewinnausgleich
- Zwangsversteigerungen
- Vorlage beim Finanzamt (z. B. Erbschafts- oder Schenkungssteuer)
In diesen Fällen ist ein individuelles Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nach § 194 BauGB erforderlich.
05Häufige Fragen
Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?
Der Preis, der zum Zeitpunkt der Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre, ohne Berücksichtigung ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse — definiert in § 194 BauGB.
Ist der Verkehrswert dasselbe wie der Marktwert?
In der Praxis ja. Der Verkehrswert ist der gesetzliche Fachbegriff, "Marktwert" die umgangssprachliche Entsprechung.
Kann ich den Verkehrswert online berechnen lassen?
Eine automatisierte Online-Bewertung liefert eine fundierte Annäherung, ersetzt aber kein individuelles Gutachten für rechtlich bindende Zwecke.
Wann brauche ich zwingend ein amtliches Gutachten?
Bei gerichtlichen Verfahren, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Zwangsversteigerungen oder Finanzamtsvorlagen.